Die CDU Köln sieht sich durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln in ihrer Kritik am Vorgehen der Stadtverwaltung bestätigt. Das Gericht hat nunmehr festgestellt, dass das per Allgemeinverfügung eingeführte Mindestbeförderungsentgelt für Mietwagen – und damit die erheblichen Preissteigerungen für Fahrten mit Anbietern wie Uber oder Bolt – voraussichtlich rechtswidrig ist.
„Wer tiefgreifende Eingriffe in den Mobilitätsmarkt vornimmt, muss rechtssicher handeln“, sagt CDU Köln-Chefin Serap Güler am Freitag.
Für die CDU Köln ist deshalb klar: „Das Projekt in seiner bisherigen Form darf nicht weiterverfolgt werden. Statt weiter Zeit und Ressourcen in rechtswidrige Markteingriffe zu investieren, muss die Stadt sich auf die Durchsetzung des geltenden Rechts konzentrieren“, so Güler weiter.
Für die JU-Vize-Chefin und Landtagskandidatin Cäcilia Nesseler ist klar: „Besonders für junge Menschen in den Außenbezirken ist diese Entscheidung eine Erleichterung. Denn die horrenden Preissteigerungen durch die Allgemeinverfügung waren für die Anbindung und Teilhabe der Außenbezirke ein Rückschlag. Sichere Heimwege dürfen keine Frage des Budgets sein.“
Die CDU Köln ist überzeugt: Kölnerinnen und Kölner haben einen Anspruch auf eine funktionierende, bezahlbare und rechtssichere Mobilitätspolitik. Die Verwaltung muss jetzt akzeptieren, dass dieser Weg gescheitert ist.