Auch nach der Aktuellen Stunde des Stadtrats zur Coesfelder Liste sind viele Fragen offen geblieben. Dazu nimmt die Vorsitzende der CDU Köln, Serap Güler, wie folgt Stellung:
„Von 218 Personen der Coesfeld-Liste, die sich 2024 im Kölner Bleiberechtsprogramm befanden, waren 119 polizeibekannt. Im Jahr 2026 befinden sich noch 153 Personen aus dieser Gruppe im Programm, 76 von ihnen sind bei den Polizeibehörden bekannt.
Die Stadt muss beantworten, ob und wie sie die einzelnen Namen auf der Liste überprüft hat. Wurden die Namen mit den Polizeibehörden abgeglichen? Wenn nicht: warum wurde dies nicht getan? Jemand, der straffällig geworden ist, hätte niemals am Bleiberechtsprogramm teilnehmen dürfen.
Dieser Vorgang darf nicht ausschließlich intern aufgearbeitet werden. Die Bezirksregierung ist als zuständige Kommunalaufsicht einzuschalten um eine unabhängige Bewertung und nötige Kontrolle zu gewährleisten. Auch muss die Stadt in Erwägung ziehen, sich auch über das Land an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu wenden und um Amtshilfe zu bitten. So kann verloren gegangenes Vertrauen wiederhergestellt werden.
Nach der Aufklärung müssen zwingend Konsequenzen folgen. Straftäter haben kein Recht, in unserem Land zu bleiben. Und klar ist auch: Das Kölner Bleiberechtsprogramm muss für die Zukunft auf den Prüfstand. Nach den Regelungen auf Bundes- und Landesebene stellt sich mehr denn je die Frage, ob die Stadt noch ein eigenes kommunales Bleiberechtsprogramm benötigt.“